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Weiterhin FFP2 Maskenpflicht in unserer Praxis für Patienten und Besucher


Mit Beschluss vom 24. Januar 2023 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderung tritt am 31. Januar 2023 in Kraft. Die Laufzeit der Corona-Verordnung wird bis 7. April 2023 verlängert.

Das bedeutet für Patienten und Besucher von Praxen humanmedizinischen Heilberufen besteht weiterhin eine FFP2 Maskenpflicht.

Mehr Information finden Sie auf: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/

Bleiben Sie Gesund!

Ihr Praxisteam

Thomas Hummel

FFP2 Maskenpflicht in unserer Praxis für Patienten und Besucher ab 01.Oktober 2022

Die Landesregierung hat am 27. September 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Das bedeutet für Patienten und Besucher von Praxen humanmedizinischen Heilberufen besteht eine FFP2 Maskenpflicht.

Mehr Information finden Sie auf: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/

Bleiben Sie Gesund!

Ihr Praxisteam

Thomas Hummel